Häufig lehnen Pensionskassen Rentenzahlungen für Teilzeitbeschäftigte ab, was viele Beschäftigte und auch HR-Verantwortliche als ungerecht empfinden. Ob die Ablehnung gerechtfertigt ist, klärt ein Blick ins Vorsorgereglement:
Häufig lehnen Pensionskassen Rentenzahlungen für Teilzeitbeschäftigte ab, was viele Beschäftigte und auch HR-Verantwortliche als ungerecht empfinden. Ob die Ablehnung gerechtfertigt ist, klärt ein Blick ins Vorsorgereglement: