Während in den Niederlanden ca. zwei Drittel der RückenschmerzpatientInnen nach ein bis zwei Jahren in den Arbeitsprozess zurück gekehrt sind, waren es in Deutschland oder Dänemark nur ein Drittel. Der augenfälligste Unterschied zwischen diesen beiden Extremen ist die Verantwortung des Arbeitgebers:
In den Niederlanden muss der Arbeitgeber bis zu zwei Jahre nach Beginn der Erkrankung die Lohnkosten übernehmen, auch ohne Arztzeugnis; in Deutschland oder Dänemark erlischt diese Pflicht zur Lohnfortzahlung nach sechs bzw. acht Wochen. Die Verantwortung für die Mitarbeitenden wird an ein anonymes umlagefinanziertes Versicherungssystem abgegeben – Zyniker könnten das als organisierte Verantwortungslosigkeit bezeichnen.
Aber sogar in einem kleinen Land wie der Schweiz – und theoretisch gleichen Rahmenbedingungen durch Arbeitsrecht und Sozialversicherungen – streuen die zugesprochenen Erwerbsunfähigkeitsrenten um bis das Dreifache. Im schweizerischen Durchschnitt liegt die Quote der Neuberentungen bei 0,28 % der ständigen Wohnbevölkerung; der Kanton Nidwalden liegt mit 0,13 % deutlich darunter, die Stadt Basel hingegen mit 0,40 % deutlich darüber (IV-Statistik 2017).
Auch beim Bestand von Erwerbsunfähigkeitsrenten sind die BaslerInnen einsame Spitze: 8,5% der versicherten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bezieht eine solche Rente, deutlich abgeschlagen dahinter die JurassierInnen mit 6,6 %, ganz am Ende der Tabelle wieder zwei Urkantone, Nidwalden und Uri, wo nur 3,6 bzw. 3,2 % der versicherten Bevölkerung eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen.